Was macht eine Hebamme?

Die Hebamme ist die Fachfrau rund um die Schwangerschaft, Geburt und die Zeit danach. Sie arbeitet auf der Grundlage des Hebammen-Gesetzes (HebG vom 4. Juni 1985) und der Berufsordnungen der Länder.

 

Hebammenhilfe umfasst die Beratung, Betreuung, Vorsorge und Hilfeleistungen in Schwangerschaft, Geburt, Neugeborenenzeit, Wochenbett und Stillzeit sowie auch die Beratung in Fragen der Familienplanung.

 

Hebammenhilfe kann von jeder Schwangeren, Gebärenden, entbundenen oder stillenden Frau und bei Adoption in Anspruch genommen werden. Die Kosten übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen, der Umfang und die Vergütungen für diese Leistungen sind in der Hebammenvergütungsvereinbarung geregelt. Privatversicherte müssen sich über ihre Leistungsansprüche bei ihrer privaten Krankenkasse informieren.

 

Einzelne Angebote wie Kurs zur Beikosteinführung, Erste Hilfe-Kurs und Vorträge, Partnergebühren vom Geburtsvorbereitungskurs, Rufbereitschaft zur Geburt sind kostenpflichtig und in der Regel keine Kassenleistungen.

 

 

Druckversion | Sitemap
Hebammenhaus am Hafen Anett Thiele & Partnerin PartG Tel: 033679 75079 Fax: 033679 75665 post[at]hebammenhausamhafen.de